Gemeinde Volders
+43 5224 54494

Leseordnung

Leihfrist

Alle Medien können für einen Zeitraum von 3 Wochen ausgeliehen werden. Es ist eine einmalige kostenlose Fristverlängerung um 3 Wochen möglich; diese kann auch telefonisch erfolgen. Bei Überschreitung der Rückgabefrist wird eine Säumnisgebühr eingehoben. 

Schadenersatz

Im Interesse aller Benützer behandeln sie bitte die Medien sorgfältig und schonend. Melden Sie eingetretene Schäden der entlehnten Medien bei der Rückgabe. Bei Verlust oder Beschädigung eines Mediums ist Ersatz zu leisten.

Datenspeicherung

Unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen speichern und bearbeiten  wir personenbezogene Daten mittels EDV.